Meine Themen
Hier finden Sie die Themen welche einen Schwerpunkt meiner politischen Arbeit bilden:
BürgerInnenrechte
Was uns wichtig ist: BürgerInnenrechte
Die Verteidigung individueller Rechte, der Kampf für die Transparenz staatlichen Handelns und eine Erneuerung der Demokratie sind Kernanliegen Grüner Politik. Im Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten und der Gewährleistung von Sicherheit liegt für uns kein Widerspruch. Wir kämpfen aktiv gegen Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und intransparentes Staatshandeln. Wir setzen dabei auf Sie als BürgerInnen, die selbstbestimmt sind, denen persönliche Freiheit wichtig ist und die doch auch auf vielfältige Weise Verantwortung übernehmen wollen.
BürgerInnendemokratie mit Entscheidungskraft
Das Verständnis von Staat und BürgerIn wandelt sich. Wir wollen mehr Mitentscheidung, unser Ziel ist die BürgerInnendemokratie. Deshalb werden wir Bürgerentscheide einfacher und unkomplizierter machen. Die BürgerInnen sollen künftig auch über die Bauleitplanung und die Hauptsatzung einer Gemeinde abstimmen können und nicht erst dann beteiligt werden, wenn eine Planung schon abgeschlossen ist. Die BürgerInnenplattform im Internet, Planungswerkstätten und in geeigneten Fällen Mediationen sollen die Mitsprache des Volkes unterstützen.
Wir fordern die Senkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre. Denn es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, Personen dieses Alters noch immer von Entscheidungen auszuschließen, die in der Zukunft vor allem sie betreffen. Wir setzen uns für eine Änderung des Grundgesetzes ein, damit Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Deutschland ein uneingeschränktes Wahlrecht in Bund und Land erhalten und nicht auf Dauer mit einem Status minderen Rechts unter uns leben.
Das von CDU, SPD und FDP verabschiedete Wahlgesetz für die Landtagswahl hat die Gefahr einer erneuten Aufblähung des Landtags nicht entscheidend verkleinert. Wir setzen uns weiterhin für eine Reduzierung der Wahlkreisanzahl ein.
Strukturreform
Starke Kommunen als Heimat
Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist extrem angespannt. Schleswig-Holstein hat nicht nur die kleinteiligste Gemeindestruktur von Deutschland, sondern auch Aufgaben auf Ämter ausgelagert, die nur unzureichend demokratisch legitimiert sind. Wir wollen die kommunalen Strukturen verändern, um diese Mängel abzustellen und den Kommunen wieder Luft zum atmen zu verschaffen. Staat findet vor allem in den Kommunen statt, weil gerade dort die Leistungen der Daseinsvorsorge, von der Hebamme über Hort, Kita, Schulen bis hin zu den sozialen Diensten oder Seniorenheimen, vorgehalten werden. Kommune bedeutet für die Menschen aber auch Heimat. Es ist der Ort, an dem man Verantwortung für Andere übernimmt und selbst gut aufgehoben ist. Auch deshalb wollen wir, dass die Menschen in den Kommunen über ihre Belange direkt entscheiden können. Größere und leistungsfähigere Gemeinden sollen entstehen, aber auf der Basis der Freiwilligkeit und der Selbstorganisation. Indem wir Anreize setzen, etwa Fusionsgewinne ganz bei den Kommunen belassen, können wir diesen Prozess unterstützen. Für alle weiterhin kleinen Gemeinden bleiben Ämter als Kommunalverbände zuständig. Wir werden uns aber dafür stark machen, dass ihr Vertretungsorgan, der Amtsausschuss, direkt vom Volk gewählt wird. Am Ende des Prozesses wollen wir die Kreisstruktur evaluieren und – ausgehend von einer neuen Gemeindestruktur – neu organisieren.
Datenschutz
Datenschutz: Meine Daten gehören mir!
Wir wollen ein Grundrecht auf Datenschutz in die schleswig-holsteinische Verfassung schreiben. Für uns hat die informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor der Sammelwut des Staates und dem Interesse der Wirtschaft an einer ungehemmten Datenverwendung und der Überwachung von ArbeitnehmerInnen. Es soll für die BürgerInnen einfacher werden, von Unternehmen Auskunft über sie betreffende Daten und effektiven Rechtsschutz gegen die Verletzung von Datenschutzbestimmungen zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen die Befugnisse des Landesdatenschutzzentrums ausgebaut und Unternehmen verpflichtet werden, die Herkunft ihrer Datensammlungen zu belegen.
Wir lehnen jede heimliche Überwachung und anlasslose Erfassung ab, die BürgerInnen einem Pauschalverdacht unterwirft. Deshalb wenden wir uns gegen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung, also der anlasslosen Erfassung von Kommunikationsdaten auf Vorrat. Wir bevorzugen das „Quick Freeze-Verfahren“, bei dem Kommunikationsdaten nur bei konkretem Tatverdacht gegen eine Person gespeichert werden.
VerbraucherInnenschutz
VerbraucherInnenschutz hat Vorrang
Wir streiten für einen besseren Schutz der VerbraucherInnen. Gesundheit und die Interessen der VerbraucherInnen müssen Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen von Erzeugern und Händlern haben. Wir brauchen gerade im Bereich der Lebensmittel, aber auch bei anderen Konsumgütern, mehr Kennzeichnung und Aufklärung, z.B. die „Lebensmittel-Ampel“ oder produktbezogene „CO2-Fußabdrücke“. Weil die Verbraucherzentralen die Grundlage eines wirksamen Verbraucherschutzes sind, darf ihr Filialnetz nicht weiter ausgedünnt werden. Wir wollen die Hauptverursacher der Arbeit von Verbraucherzentralen (z. B. Banken, Versicherungen, Versandhandel, Lebensmittelbranche) mit einer Umlage angemessen an der Finanzierung beteiligen.
Toleranz: Für ein weltoffenes Schleswig-Holstein
Null Toleranz gegenüber Rassismus und Diskriminierung
Noch immer werden Menschen in Schleswig-Holstein aufgrund von Kriterien, die für den Wert und die Leistungsfähigkeit eines Menschen keine Rolle spielen, benachteiligt. Das verbindliche Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), alle Benachteiligungen aus Gründen der sogenannten „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, darf nicht Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss auch tatsächlich erreicht werden. Für uns ist Diskriminierung keine Frage „politischer Korrektheit“, sondern Unrecht. Wir wollen dazu beitragen, dass europäisches Recht und längst verbindliche Vorgaben aus den Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen in Schleswig-Holstein effektiv umgesetzt werden. Das setzt eine stärkere Orientierung am Erfolg von Maßnahmen der Behörden und privaten Unternehmen zum Abbau von Diskriminierung voraus. Wir wollen erreichen, dass Frauen tatsächlich in alle Ebenen von Unternehmen gelangen, Menschen mit Behinderung nicht nur pro forma zum Vorstellungstermin eingeladen werden, Hochschulen nicht nur die Etikette „familienfreundlich“ tragen und Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst angemessen präsent sind. Auch für Schleswig-Holstein soll ein Aktionsplan gegen Homophobie entwickelt und in die Tat umgesetzt werden.
Für ein weltoffenes Schleswig-Holstein: Gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus
Schleswig-Holstein steht in Westdeutschland in der Spitzengruppe, wenn es um rechtsextreme Gewalttaten geht. Zunehmend selbstbewusst tritt die extreme Rechte einerseits provokant, andererseits aber auch betont bieder auf, um in der Mitte der Gesellschaft Fuß zu fassen. Gerade deshalb ist es nötig, Rassismus und Antisemitismus unvermindert entschieden zu bekämpfen. Ein erneuter Anlauf für ein NPD-Verbot wird auf der Agenda bleiben; solange der Antrag aber keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, muss der Kampf gegen Rechts mit den besseren Argumenten und durch Prävention gewonnen werden: In Schleswig-Holstein müssen für junge Menschen mehr Angebote geschaffen werden, die ihnen zeigen, dass ihre Leistungen gefragt sind und ihre Person der Gesellschaft etwas wert ist. Wir brauchen aber auch gute Ausstiegsprogramme, insbesondere auch solche, die auf Frauen aus der rechten Szene zugeschnitten sind.
Wir treten dafür ein, dass EU-Mittel, die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus zur Verfügung stehen, auch ausgeschöpft werden. Wir sehen mit Sorge, dass Verbände, die seit Jahren erfolgreich in der Bekämpfung des Rechtsextremismus aktiv sind, mithilfe von „Extremismusklauseln“ lahmgelegt werden. Solche Strategien, die Bekämpfung von Links- und Rechtsextremismus gegeneinander auszuspielen, lehnen wir entschieden ab, weil sie zur Schonung des Rechtsextremismus führen. Auf keinem Auge blind zu sein, heißt für uns: Wenn Extremismus zu Straftaten führt, müssen diese konsequent verfolgt werden.
Justiz und Polizei
Stärkung der Justiz und Strafvollzug, der schützt und wiedereingliedert
Wir wollen eine Justiz, die bürgernah, unabhängig und effizient ist. Wir setzen auf ein Modell, in dem die Gerichte und die Staatsanwaltschaft möglichst unabhängig von der Landesregierung sind und über ihre Ressourcen mehr als bisher entscheiden können. Die Menschen im Land müssen darauf vertrauen können, dass sie in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen. Vor allem im Bereich der Jugendkriminalität wollen wir die Verfahren weiter beschleunigen. Denn die Strafe, die „auf dem Fuße folgt“, hat eine stärkere Wirkung auf junge Menschen als härtere Strafen.
Im Strafvollzug stehen wir für eine verbesserte Wiedereingliederung von StraftäterInnen. Denn die Gefangenen von heute sind die Entlassenen von morgen. Wir wollen den offenen Vollzug stärken, insbesondere für Gefangene im Erstvollzug. Die Therapiemöglichkeiten im Strafvollzug müssen verbessert werden. Schulischer Bildung, beruflicher Qualifizierung und Arbeit kommen im Behandlungsvollzug eine wesentliche Rolle zu. Für Haftentlassene wollen wir eine Integrationsbegleitung als Übergangsmanagement. Solche Instrumente halten wir nicht nur für menschlich, sondern sie rechnen sich auch, weil sie die Bevölkerung vor neuen Straftaten (Rückfällen) schützen. Eine Schließung von Haftanstalten kommt für uns nur in Frage, wenn das mit einem stimmigen Wiedereingliederungskonzept für das ganze Land verbunden ist und kleinere Landgerichtsstandorte erhalten bleiben.
Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung muss unter Wahrung der öffentlichen Sicherheit von Polizei und Justiz umgesetzt werden. Dazu müssen Therapieeinrichtungen geschaffen werden, die strikt vom Strafvollzug getrennt sind und in denen eine individuelle Behandlung stattfindet. Wir wollen die nötigen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern betreiben.
Polizei im Rechtsstaat
Die Polizei hat eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie kann ihre anspruchsvollen Aufgaben nur mit gut ausgebildeten und motivierten PolizistInnen erfüllen. Wir wollen daher die Aus- und Fortbildung aller drei Polizeisparten deutlich erweitern, d.h. insbesondere das Einsatztraining und die sozialen Kompetenzen ausbauen. Die Polizei braucht aber auch eine Organisation, die sie bürgernah handeln lässt, und gute Arbeitsbedingungen, beispielsweise leistungsfähige Computer mit voller Internetanbindung auf jedem Polizeirevier. Darüber hinaus wollen wir, dass die Polizei wirkungsvolle Strategien gegen die Internetkriminalität entwickelt. Die maßvolle Teilnahme von PolizistInnen an Friedensmissionen im Ausland soll so in den Polizeidienst integriert werden, dass sie die Laufbahnbiografie wie auch die inländischen Dienststellen bereichert.
Versammlungsrecht
Die Versammlung ist frei
Wir haben als erste politische Kraft in Schleswig-Holstein den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz vorgelegt. Anders als das hergebrachte Versammlungsrecht des Bundes begreift unser Entwurf die Demonstration nicht in erster Linie als Gefahr, sondern als Ausübung eines Grundrechts, dessen Realisierbarkeit gemeinsames Anliegen von GrundrechtsträgerInnnen und Behörden ist. Damit der Geist der Freiheit ohne Verlust an Sicherheit in das Versammlungsrecht Einzug halten kann, setzen wir auf moderne Instrumente, wie z. B. Kooperationsgespräche zwischen Polizei und Versammlungsleitung, KonfliktmanagerInnen oder die Demonstrationsbeobachtung. Wir werden die Rechte der BürgerInnen aber auch dadurch stärken, dass wir die Voraussetzungen für die polizeiliche Datenerhebung und -verwertung bei Demonstrationen verschärfen und eine individualisierbare Kennzeichnung der BeamtInnen einführen.
Transparenz
Für Transparenz, gegen Korruption und Lobbyismus
Durch Korruption und intransparenten Lobbyismus wird Vertrauen in die Politik, Verwaltung und Wirtschaft zerstört. Die BürgerInnen müssen nachvollziehen können, welchen Einfluss Verbände und Unternehmen auf das von ihnen gewählte Parlament nehmen. Wir fordern daher die Übernahme der für den Bundestag eingeführten Regelungen für Nebenverdienste von Abgeordneten für den Landtag, ergänzt um die Pflicht zur exakten Ausweisung der Nebeneinkünfte. Auch müssen Beschäftigungsverhältnisse der Verwaltungen des Landes und der Kommunen mit „ausgeliehenen“ MitabeiterInnen aus der freien Wirtschaft veröffentlicht werden. Denn Lobbyismus und Sponsoring dürfen nicht weiter zur unzulässigen Einflussnahme auf die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben führen. Überfällig ist auch die Schaffung eines schleswig-holsteinischen Korruptionsregisters.
Wir wollen schließlich das Informationsfreiheitsgesetz ändern, um Informationsverweigerungen auf jene Fälle zurückzuführen, in denen die Persönlichkeitsrechte Einzelner im Kern betroffen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse konkret in Gefahr geraten. Denn für uns gilt: Der Zugang zur Information muss wieder zur Regel, die Informationsverweigerung zur Ausnahme werden.