Infektionsschutz nur im Rahmen der Verfassung zulässig
PM 17.04.2020
Zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Gottesdiensten vom 10.04.2020 und zu Versammlungsverboten vom 15.04.2020 sagen die rechtspolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition
Claus Christian Claussen, CDU, Burkhard Peters, Bündnis 90/Die Grünen,und Jan Marcus Rossa, FDP:
"Die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Gottesdiensten vom Karfreitag und zu Versammlungsverboten vom 15.04.2020 erinnern die Regierungen und die Behörden eindrucksvoll daran, dass auch in einer Notlage, wie sie durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden ist, die Grundrechte und insbesondere die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin strikt zu beachten sind.
Auch Infektionsschutzmaßnahmen müssen in jeder Hinsicht verhältnismäßig sein, nur so ist gewährleistet, dass die breite Akzeptanz freiheitsbeschränkender Maßnahmen in unserer Bevölkerung auch in Zukunft erhalten bleibt." so die rechtspolitischen Sprecher übereinstimmend.
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