Gelungene Resozialisierung schafft Sicherheit
.... Besonders zu begrüßen ist, dass der Gesetzesentwurf auch die Perspektive der Kriminalitätsopfer ausdrücklich einbezieht.
Auch der Aspekt des Datenschutzes ist im besonders sensiblen Bereich der engen Zusammenarbeit von staatlichen Strafvollzugsbehörden und freien, also privaten Akteuren ausführlich und angemessen geregelt. Sehr gut ist ebenfalls, dass durch das Gesetz ausdrücklich die kriminologische Forschung einbezogen wird, um die Wirksamkeit des Strafvollzuges und der ambulanten Resozialisierungsleistungen kontinuierlich und dauerhaft zu überprüfen. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag vorgesehen, einen gemeinsamen kriminologischen Dienst mit Hamburg einzurichten, um die Wirksamkeit des Strafvollzuges zu überprüfen. Leider konnten wir bislang Hamburg nicht für eine solche Zusammenarbeit gewinnen. Dann machen wir es jetzt also selber.
Wir sind allen beteiligten Mitarbeiter*innen des Justizministeriums außerordentlich dankbar für die Vorlage des Gesetzesentwurfs, der im Rahmen der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss weitestgehende Anerkennung gefunden hat. Gerade auch durch die freien Träger in der Reso-Arbeit.
Gleichermaßen hat der nun vorliegende Gesetzentwurf auch in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses einstimmig die Zustimmung von allen Fraktionen erhalten. Das zeigt, wie sehr auch die demokratischen Fraktionen im Landtag der sehr sinnvollen Tradition der starken Resozialisierungsarbeit in Schleswig-Holstein verbunden sind.
Haftvermeidung und effektive Bekämpfung von Drehtüreffekten ist dabei hocheffektive Präventionsarbeit. Sie schützt die Gesellschaft deutlich besser als wegschließender Verwahrvollzug und kalte Entlassung aus dem Gefängnis. Und sie spart teure Haftplätze. Schon heute ist Schleswig-Holstein in Bezug auf die sogenannte Gefangenenrate, also wie viele Menschen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen sich in Strafhaft befinden, europaweit ein Musterland. In unserem Land sind es 38 Personen, im Bundesdurchschnitt fast doppelt so viele, nämlich 69, in den USA – zum Vergleich – über 639.
Gelungene Resozialisierung und Haftvermeidung schaffen also nicht nur mehr Sicherheit, sondern sparen auch hohe Kosten ein. Was – liebe Finanzministerin Monika Heinold – kann man sich mehr wünschen?
Ein kleiner Wermutstropfen ist allerdings auch bei diesem Gesetz dabei: die Einführung einer Fachaufsicht für die Bewährungshilfe, angesiedelt beim Justizministerium. Das ist beim Berufsverband der Bewährungshelfer*innen sehr sauer aufgestoßen. Ich gebe zu, dass ich anfangs durchaus Sympathien für den bisherigen Zustand hatte. Bislang liegt die Fachaufsicht der Bewährungshilfe bei sogenannten Richterlichen Referent*innen in den vier Landgerichtsbezirken. Letztlich hat mich aber der Gedanke überzeugt, dass es sinnvoller ist, dass die Bewährungshilfe durch Fachleute der gleichen Profession beaufsichtigt wird, wie es übrigens in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist. Ich hoffe stark, dass der Verband im Verlauf der Gesetzesumsetzung doch mit dieser neuen Struktur seinen Frieden machen kann. Letztlich werden sich die vier neu zu besetzenden Stellen ja auch aus ihrem Berufsfeld heraus rekrutieren.
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