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Die verschwurbelten Gedanken der AfD sind so abenteuerlich, dass sie keiner ernsthaften Betrachtung standhalten

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Im Übrigen: Es kam nicht zu „verschiedenen kleineren Versammlungen“, wie Sie es in der Antragsbegründung so harmlos darstellen. Circa 5.000 Menschen haben nicht nur das Versammlungsverbot ignoriert, sondern auch noch jeden Corona-Abstand. Es gab in dem Zusammenhang unzählige Festnahmen und Ermittlungsverfahren. Diese Querdenker-Szene radikalisiert sich immer weiter und Ihre Partei sympathisiert in vielen Verlautbarungen ganz unverhohlen mit den Menschen, die auch bereit waren, den Reichstag zu stürmen! Das ist unerträglich!

Sie stellen sich an die Seite derjenigen, die Staatsgewalt nicht mehr akzeptieren, die auf Polizistinnen und Polizisten losgehen, sie anspucken, angreifen. Das ist ein Novum! Genauso ist es ein Novum, dass Sie neuerdings den Gedanken unverhältnismäßiger Polizeigewalt zulassen. Wir freuen uns schon auf Ihre Anträge zur Untersuchung weiterer Fälle eventuell unrechtmäßiger Polizeigewalt.

Wir Grüne begrüßen jede rechtsstaatliche Untersuchung möglicherweise rechtswidrigen Verhaltens der Polizei und auch der UN-Berichterstatter mag seine Arbeit tun. Aber wir wundern uns gleichermaßen, dass dies die erste Demonstration ist, die Sie und Nils Melzer näher interessiert. Wissen Sie übrigens, was die UN-Institutionen gegen rechtswidriges Polizeihandeln empfehlen: Eine unabhängige Polizeibeauftragtenstelle. Auch dazu freuen wir uns ab sofort über Ihre Unterstützung. 

Ihre verschwurbelten Gedanken sind so abenteuerlich, dass Sie keiner ernsthaften Betrachtung standhalten. Standen auch politische Ansagen hinter den Auseinandersetzungen bei den G20-Konflikten, in Leipzig-Connewitz oder bei der Festnahme von George Floyd? 

Die Forderung, das Land Schleswig-Holstein dürfe bis zur Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Berlin keine eigenen Polizeieinsatzkräfte nach Berlin entsenden, ist übrigens ein Wiedergänger. Sie wurde schon im Juni letzten Jahres erhoben, als das Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin verabschiedet wurde. Damals wurde unter anderem von der AfD behauptet, die in diesem Gesetz enthaltenen Rechtsschutzmöglichkeiten, auch gegenüber polizeilichen Vollzugshandlungen, seien krass rechtswidrig. Deswegen dürfe die Landesregierung keine eigenen Polizeieinsatzkräfte nach Berlin entsenden.

Damals wie heute gelten allerdings die rechtlichen Vorgaben der sogenannten Amtshilfe im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes. Ersucht eine Polizeibehörde eines Bundeslandes ein anderes Bundesland bei großen Demonstrationslagen um Unterstützung, sind die ersuchten Polizeibehörden zur Hilfeleistung verpflichtet. Weitere Einzelheiten, z.B. über die Kostenerstattung, sind im Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei der Bundesländer geregelt. In § 5 Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes ist genau festgeschrieben, wann eine um Amtshilfe ersuchte Behörde die Hilfe nicht leisten muss. Ein kurzer Blick in das Gesetz reicht völlig aus, um zu erkennen, dass die dort abschließend genannten fünf Gründe für eine Hilfeversagung im Falle des Ansinnens des AfD-Antrages eindeutig nicht vorliegen.

Ihre Aufforderung an die Landesregierung, bis zur Vorlage des Berichtes des UN-Sonderberichterstatters keine Kräfte der Bereitschaftspolizei des Landes Schleswig-Holstein zu Demonstrationen in Berlin zu entsenden, ist danach selbst auf ein eindeutig rechtswidriges Handeln der Landesregierung gerichtet. Das sollten Sie, Herr Schaffer, als Polizeibeamter eigentlich wissen. Ihr Antrag ist ohne weiteres abzulehnen.



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