zum inhalt
Links
  • gruene.de
  • gruene-jugend.de
StartseiteKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutz
Burkhard Peters
Menü
  • Zur Person
    • Ämter und Ausschüsse
    • Transparenz
    • Meine Themen
    • Landesliste
  • Presse
    • Meine Reden
  • Veranstaltungen und Berichte
  • Aktuelles
  • Kontakt + Mein Team
Burkhard PetersPresseMeine Reden

Beamt*innenversorgung: Schnelle Entscheidungen im Fall einer Covid-19-Erkrankung ermöglichen

Rede im Landtag, Kiel 25.02.2021

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 11 - Änderung der Beamt*innenversorgung

 

... Sie müssen zu denjenigen, die die Masken verweigern, die auf Abstand pfeifen, die sich in Gruppen treffen. Sie können nicht immer Abstand halten und begeben sich damit in gesundheitliche Gefahr.

 

Mit dieser Regelung, die den großen Vorteil hat, dass sie im Gleichklangsteht mit einer entsprechenden Regelung für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht, ist bereits ein großer Schritt gegangen worden im Sinne einer Erleichterung der Beweisführung für Beamt*innen, die an Covid-19 erkrankt sind und dies als Dienstunfall ansehen.

 

Die vergleichbare Regelung für die Tarifbeschäftigten findet sich in einem Leitfaden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie besagt konkret, dass in dem Fall, dass sich kein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person im Rahmen der Dienstausübung konkret nachweisen lässt, es ausreicht, wenn es im unmittelbaren Dienstumfeld der erkrankten Person nachweislich eine größere Anzahl von infektiösen Personen gegeben hat und konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen bei der erkrankten Amtsperson vorgelegen haben.

 

Diese Regelung stellt bereits eine sehr deutliche Beweiserleichterung für erkrankte Beamt*innen dar. Sie wurde von den Berufsverbänden, zum Beispiel der Gewerkschaft der Polizei, ausdrücklich begrüßt. Ob darüber hinaus eine echte Beweislastumkehr im Beamt*innenversorgungsgesetz eingeführt werden sollte, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf der SPD enthält und wie sie zum Beispiel von der Gewerkschaft der Polizei und anderen Beamt*innenverbänden und auch dem DGB gefordert wurde, muss sehr sorgfältig erwogen werden.

 

Der Alarmismus, den die SPD zuletzt in ihrer Presseerklärung vom 19.02. in Reaktion auf den Erlass des Finanzministeriums verbreitet, ist zumindest völlig überzogen. Wie sich aus der kleinen Anfrage von SPD-Abgeordneten vom 04.02.2021 ergibt, lagen schleswig-holsteinweit bis zum 25.01.2021 lediglich zwei Anträge auf Anerkennung vonCovid-19-Erkrankungen als Dienstunfall nach dem Beamt*innenversorgungsgesetz vor, und zwar aus dem Polizeibereich. Sie befinden sich noch in Bearbeitung. Ich gehe davon aus, dass sie sich im Sinne der Antragsteller*innen mit der neuen Erlasslage schnell entscheiden lassen.

 

Noch ein Wort zur Beweislastumkehr: Ich bin erfreut, dass nunmehr auch die GdP erkannt hat, dass es sich bei dieser in anderen Rechtsgebieten schon lange eingeführten und bewährten Rechtsfigur um ein segensreiches und sinnvolles Instrument für Menschen handelt, die aus unterschiedlichen Gründen in einer Lage der Beweisnot sind. Wir kennen die Beweislastumkehr zum Beispiel bei der Produkthaftung, bei der Arzthaftung, aber auch beim Antidiskriminierungsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 22 AGG). Die GdP hatte anlässlich der Diskussion um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz im Juni 2020 in diesem Zusammenhang wörtlich noch von einer "Rechtsstaatsverdrehung" gesprochen.

 

Der Ansatz für eine entsprechende Regelung im vorliegenden Gesetzesentwurf zeigt, dass eine Beweislastumkehr durchaus diskutiert werden kann. Das wollen wir im Innen- und Rechtsausschuss auf Grundlage einer Expert*innenanhörung gerne tun.



zurück