zum inhalt
Links
  • gruene.de
  • gruene-jugend.de
StartseiteKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutz
Burkhard Peters
Menü
  • Zur Person
    • Ämter und Ausschüsse
    • Transparenz
    • Meine Themen
    • Landesliste
  • Presse
    • Meine Reden
  • Veranstaltungen und Berichte
  • Aktuelles
  • Kontakt + Mein Team
Burkhard PetersPresseMeine Reden

Wenden in der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt!

Werden damit konkret andere Menschen oder der Autoverkehr gefährdet, greift das scharfe Schwert des Strafrechts mit der Möglichkeit einer Geld- oder sogar Haftstrafe und einem Führerscheinentzug von bis zu fünf Jahren. Aber auch ohne eine konkrete Gefährdung ist das Umdrehen zur nächsten zurückliegenden Ausfahrt kein Pappenstiel und kann mit Punkten, einem saftigen Bußgeld und in einigen Fällen bereits jetzt mit Fahrverbot geahndet werden.

Der besondere Unrechtsgehalt dieses Verhaltens liegt meines Erachtens darin, den persönlichen Eigennutz ohne Rücksicht auf die besondere Gefährdungssituation für andere an erste Stelle zu setzen. Dazu kursieren erschreckende Zahlen: nur in 15 Prozent der Fälle wird spontan eine Rettungsgasse gebildet und die Helfer des DRK geben an, in nahezu 80 Prozent der Fälle durch zu enge oder fehlende Rettungsgassen Zeit zu verlieren. Wertvolle Zeit, wenn es gilt, (schwer) Verletzte zu bergen und zu behandeln oder sogar Schlimmeres zu verhindern.

Vielen Verkehrsteilnehmenden scheint nicht bewusst zu sein, dass auch bei den üblichen Staus im Berufsverkehr und nicht erst, wenn ein Unfall auslösendes Moment für den Stau war, eine Rettungsgasse grundsätzlich zu bilden ist. Hier gibt es auf jeden Fall Nachhilfebedarf.

Wir Grüne werden zu Unrecht in manchen Medien damit zitiert, dass wir gegen eine Ausweitung des Fahrverbot seien. Es stimmt zwar: die letzte deutliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs in diesem Bereich war erst 2017. Vorher gab es in der Tat unverständlich geringe Sanktionen. Darum kann man natürlich grundsätzlich die Frage stellen, warum wir erneut an der Sanktionsschraube drehen müssen. Dennoch lehnen wir den Antrag nicht inhaltlich von vornherein ab und sind auch bereit, über Verschärfungen zu diskutieren.

Zwei Dinge scheinen mir für die Diskussion im Ausschuss allerdings relevant: Es gilt, genau herauszuarbeiten, wo aus Sicht der Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine Regelungslücke besteht. Denn bereits jetzt kann ein Fahrverbot für das Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn verhängt werden. Und zweitens ist es eine juristische Herausforderung, eine etwaige Verschärfung stimmig im Gesamtgefüge des Bußgeldkatalogs einzuordnen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Zum Teil werden in der Öffentlichkeit ein bis zwei Jahre Fahrverbot gefordert. Der Verweis auf die wesentlich höheren Strafen in Österreich hilft dann nur bedingt, wenn dort alle Verkehrsverstöße härter geahndet werden. Ich bin allerdings auch gerne bereit, darüber zu sprechen, inwieweit die Höhe der möglichen Bußgelder insgesamt zu lasch ist, um eine effektive Abschreckung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Wenn Bußgelder aus der Portokasse bezahlt werden können oder ein Monat Fahrverbot durch die bekannte 4-Monatsverschieberegelung oder durch geschicktes Einspruchsmanagement bequem im Jahresurlaub untergebracht werden kann, ist der Abschreckungseffekt eher gering.

Wie wir Aufklärung, effektive Ahndung und eventuelle Verschärfung landesseits unterstützen können, sollten wir gemeinsam mit Expert*innen im Ausschuss bewerten. Daher stimme ich der Überweisung in den Ausschuss gerne zu.

zurück