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Bürger*innenpolizei statt flächendeckender Videoüberwachung

Die Erhöhung der Erschwerniszulage für besondere Einsätze der Polizeibeamt*innen in den mobilen Einsatzkommandos und der Sondereinsatzkommandos, für verdeckte Ermittlungskräfte der Polizei und auch für Observationsgruppen des Verfassungsschutzes reiht sich ein in die schon unter der Vorgängerregierung schrittweise begonnenen Verbesserungen der Arbeits- und Vergütungsbedingungen bei den Sicherheitskräften. Erinnert sei nur an die Anhebung des Einstiegsamtes von A 7 auf A 8 oder an die Wiedereinführung der Jubiläumszulage, an die 400 Stellenhebungen 2017 und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für im Dienst erlittene Schäden.

Auch unter Jamaika wird dieser Weg entschlossen fortgesetzt: beispielsweise durch die gestaffelte Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Polizeivollzugskräfte mit jahrzehntelangem Wechselschichtdienst und die Erhöhung der Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten auf jetzt 4,20 Euro. Der bisherige Höhepunkt ist die am letzten Freitag von Ministerpräsident Daniel Günther angekündigte Maßnahme, die bestehenden kw-Vermerke für 173 bis Ende 2019 befristete Polizeistellen zu streichen. Denn natürlich tritt eine Entlastung für alle ein, wenn die Arbeit auf mehr Menschen verteilt wird. Auch dadurch wird die Arbeit in den Vollzugsdiensten unbestreitbar attraktiver.

In der Presse wurde mit einem gewissen Erstaunen angemerkt, dass ausgerechnet wir Grünen diese Pläne ausdrücklich gelobt hätten. So hätten wir noch in den Jamaika-Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass die befristeten 190 Stellen bis Ende nächsten Jahres tatsächlich auslaufen. Meine Damen und Herren, für uns Grüne, die in der Sicherheitspolitik unterwegs sind, war immer eines völlig klar: Solange es das Haushaltsrecht ermöglicht, sind im Rahmen der Sicherheitspolitik Investitionen in Personal bei der Polizei tausendmal besser als symbolische Strafrechtsverschärfungen oder grundrechtswidrige Massenüberwachungen, zum Beispiel durch Vorratsdatenspeicherung oder flächendeckende Videoüberwachung.

Auch für uns ist eindeutig, dass das Ideal einer Bürger*innenpolizei im Wortsinne nur dadurch verkörpert werden kann, dass es tatsächlich ansprechbare Beamt*innen auf den Straßen, in den Kommissariaten und in den Revieren gibt. Denn Prävention und saubere kriminalistische Aufklärung ist vor allem und zuallererst konkrete menschliche Arbeit. Und diese Arbeit muss so gestaltet und vergütet werden, dass sie von den Menschen, die im Dienst für uns oft erhebliche Risiken und Gefahren eingehen müssen, nicht nur als erträglich, sondern auch als befriedigend empfunden wird. Sonst werden wir diese Menschen bei allem Idealismus zukünftig nicht mehr finden. Das Gewaltmonopol des Staates, unter anderem verkörpert in einer funktionsfähigen, personell und materiell gut ausgestatteten Polizei, ist eine wesentliche Errungenschaft der modernen Zivilisation.

Die an Orwells Roman 1984 gemahnende Vorstellung, durch automatisierte, anlasslose und digitale Überwachung von Verhalten, Kommunikation und Verkehr aller Menschen das Personal bei den Sicherheitskräften einzusparen, ist und bleibt nach unserer Überzeugung dagegen ein Irrweg. Und das ist der entscheidende Grund dafür, warum auch wir den bereits seit 2015 eingeleiteten Weg des Stellenaufbaus und der Verbesserung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen bei den Polizeikräften unseres Landes immer mitgegangen sind.

Am letzten Donnerstag war ich eingeladen zum Festakt der Verabschiedung des neunten Bachelorstudienganges für den Polizeivollzugsdienst des Landes Schleswig-Holstein. Der Redner der Studierenden des Abschlussjahrganges beendete seinen Beitrag mit den Worten, ein wichtiger und prägender Leitsatz des Studiums sei für ihn die lateinische Sentenz gewesen „in dubio pro libertate“, also „im Zweifel für die Freiheit“. Da kann ich als Grüner nur sagen: Hut ab für diese Ausbildung in Altenholz. Schaffen wir die Voraussetzungen, damit dieser zukünftige Polizeibeamte diesen wunderbaren Leitsatz in seinem Dienst auch praktisch und freudig umsetzen kann.

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