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Burkhard PetersPresseMeine Reden

Rede vom 23.02.2017: Volksinitiativen bieten längst einen Weg für Bürgerbeteiligung

Das Volk soll über jedes Gesetz entscheiden. Jedes Gesetz soll nur noch unter Vorbehalt des Souveräns in Kraft treten. Das haben Sie sich als Abschiedsgeschenk wohl so gedacht. Aus dem Off dann noch über jedes Gesetz abstimmen. Schleswig-Holstein wird lahmgelegt.  

Die Notwendigkeit begründen Sie mit dem “breiten Interesse” im Volk, zum Beispiel an Schulstrukturen oder dem Gottesbezug in der Verfassung. Liebe Piraten-Fraktion: Dazu gab es Volksinitiativen. Und sie sind gescheitert.  

Jaja, sagen Sie, aber die Abstimmungen im Plenum wären sicherlich ganz anders ausgegangen, hätte das Plenum nur den Atem des Volkes im Nacken gespürt. Es heißt in Ihrer Vorlage: „Bereits die Existenz des neuen Instruments eines Referendums kann den parlamentarischen Gesetzgeber dazu anhalten, sich bei Gesetzesvorhaben noch mehr als bislang am Willen des Volkes zu orientieren.”  

Und was der Wille des Volkes ist, das wissen Sie als Piraten natürlich am allerbesten. Und dass der Wille des Volkes im Schleswig-Holsteinischen Landtag regelmäßig mit Füßen getreten wird, das wissen die Piraten ebenfalls am allerbesten. Der von Jan Jaques Rousseau apostrophierte „volonté générale“, der allgemeine Wille des Volkes, verkörpert sich in der Person von Dr. Patrick Breyer. Es gab schon mal einen Mann, der mit einer solchen Hybris auftrat, der französische Tugendbold und Jakobiner Robespierre. Er endete nicht gut.

Liebe Piraten, Ihr Vorschlag taugt nichts und das sage ich als jemand, der von mehr Bürgerbeteiligung sehr viel hält. Für Bürgerbeteiligung, liebe Piraten, brauchen wir Ihre Nachhilfe nicht. Die Küstenkoalition hat die Quoren für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Dialog mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative von Mehr Demokratie e.V. bürgerfreundlicher gestaltet. Genauso haben wir im Dialog mit Mehr Demokratie e.V. im Sonderausschuss Verfassungsreform die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgesenkt.

Mir erschließt sich demzufolge der Bedarf ihrer Initiative nicht. Das Instrument der Volksinitiative eröffnet doch den Weg für Bürgerbeteiligung. Und zwar nach vorne gerichtet. Das dort beschlossene Verfahren umgehen Sie zur Gänze und führen völlig systemfremd ein quorenfreies Abstimmungsverfahren durch die Hintertür ein.   Was Sie vorschlagen ist die absolute Diktatur der Minderheit. Eine nicht näher quantifizierte Mehrheit kann dann über jedes Gesetz nochmal den Daumen heben oder senken. Das kann im Extremfall bedeuten: 51 Ja-Stimmen genügen, wenn nur 100 Menschen sich beteiligen. Das kann nicht ihr Ernst sein.  

Man bekommt förmlich Kopfschmerzen, wenn man Ihre Vorlage in die Praxis übersetzt. Würde Ihr Vorschlag Wirklichkeit, gälten Gesetze ein Jahr lang unter Vorbehalt. Der Vollzug der Gesetze hinge völlig in der Luft, niemand würde mehr investieren, alles könnte binnen eines Jahres wieder dahinschmelzen wie Schnee in der Sonne. Ganz lapidar entgegnen Sie diesem gewichtigen Einwand, das sei nicht weiter schlimm. Dann gelte „lediglich” wieder die vorherige Rechtslage.  

Doch, liebe Piraten-Fraktion das wäre schlimm. Schlimm für die Menschen in diesem Land, die Gesetze vollziehen und anwenden. Schlimm für die Menschen, die Rechte und Ansprüche aus diesen Gesetzen herleiten. Schlimm für die Menschen, die wir mit unseren Gesetzen schützen und unterstützen.  

Liebe Piraten, Sie haben die 18. Wahlperiode mit vielen guten Denkanstößen, Initiativen und Gesetzesentwürfen aus meiner Sicht sehr bereichert. Ich bedauere deshalb sehr, dass Sie durch Ihren oft penetranten Tugendduktus so viele KollegInnen in diesem Haus gegen sich aufgebracht haben. Das hat Ihren Anliegen regelmäßig geschadet. Auch dieser Gesetzesentwurf gehört dazu.

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