Rede vom 23.02.2017: Kein zusätzlicher Mehrwert
Ich kann auf den ersten Blick nicht erkennen, welchen zusätzlichen Mehrwert eine gesonderte gesetzliche Regelung haben soll. Landesverfassung, die Grundsatzbeschlüsse und die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses gewährleisten in Schleswig-Holstein, nach meiner eigenen Erfahrung als Mitglied des Ausschusses, ein effektives und gut eingespieltes Petitionswesen in Schleswig-Holstein.
Ich kann auch nicht erkennen, dass die acht Bundesländer, die ihr Petitionsverfahren gesetzlich geregelt haben, konkret und im Einzelfall durchgängig bessere und bürgernähere Verfahren aufweisen können.
Die in Ihrem Gesetzesentwurf enthaltenen neuen Ansätze und Verfahrensweisen halte ich im Übrigen durchaus für diskussionswürdig. Sie hätten aber auch Gegenstand von Änderungen der Grundsatzbeschlüsse und der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses werden können.
Durch die sehr späte Einbringung des Entwurfs fehlt jetzt leider die Zeit, sich intensiver mit Ihren Vorschlägen zu befassen. Die neuen Ansätze und Regelungen stammen ja wohl überwiegend aus Regelungen anderer Landesparlamente. Es wäre für mich schon aufschlussreich gewesen, bei den entsprechenden Landesparlamenten anzufragen, welche Motive ihren spezifischen Regelungen zu Grunde lagen und welche Erfahrungen mit diesen gemacht wurden. Dazu fehlt uns bis zur letzten Plenarsitzung dieser Wahlperiode aber die Zeit. Schade!
Nach bisherigen Prognosen gelten nach dem 07.05.2017 für Sie, liebe Piraten, die Zeilen aus dem alten Lied über das Ende des deutschen Bauernkriegs: „Geschlagen ziehen wir nach Haus, die Enkel fechten’s besser aus“. Wer weiß, vielleicht wird sich in der 19. Wahlperiode eine Fraktion im neuen Landtag finden, die Ihre Initiative noch einmal aufgreifen wird.
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