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Rede vom 15.12.2016: Wir brauchen einen umfassenden Whistleblowerschutz auf europäischer und nationaler Ebene

Klar ist dabei auch, dass immer zwischen widerstreitenden Rechtsgütern abgewogen werden muss. Doch all das ist in den bisherigen Strafvorschriften alles andere als zufriedenstellend geregelt, geschweige denn rechtssicher für die Betroffenen.  

Und auf europäischer Ebene sieht es leider noch schlechter aus: Im Frühjahr dieses Jahres wurde eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, dank der die VerbreiterInnen interner Dokumente und Geschäftsgeheimnisse leichter und stärker als bisher zivilrechtlich belangt werden können.  

Das Ziel ist klar: Abschreckende Wirkung für potentielle HerausgeberInnen. Stattdessen bräuchten wir endlich einen umfassenden Whistleblowerschutz auf europäischer und nationaler Ebene.  

Doch auch auf Landesebene gibt es Gestaltungsspielräume, um den rechtlichen Schutz von Whistleblowern vor allem im öffentlichen Dienst zu stärken.  

Wir Grüne wollen, dass die Spielräume, die auf Landesebene bestehen, auch genutzt werden. ArbeitnehmerInnen im Landesdienst unterliegen nicht den beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflichten, die nur bundesgesetzlich geändert werden können. Für sie kann das Land also Anzeigerechte bei schwerwiegenden und anders nicht abzuwendenden Missständen in Verwaltungen und in öffentlich beherrschten Unternehmen definieren. So sollen Whistleblower vor Sanktionen geschützt werden, die sie im öffentlichen Interesse nicht verdient haben.  

Wichtig ist daneben aber auch der Schutz von ArbeitnehmerInnen in der freien Wirtschaft. Hier befürworten wir Grüne eine Bundesratsinitiative gemeinsam mit Niedersachsen und Brandenburg, da im Bundestag wohl absehbar keine Fortschritte zu erzielen sein werden.   Doch nun möchte ich noch kurz auf einige Punkte des vorliegenden Antrags eingehen:  

Ombudsstellen, bei denen Whistleblowerschutz ermöglicht wird, hat die Küstenkoalition in besonders kritischen Bereichen bereits eingerichtet: zum Beispiel mit unserer Beauftragten für die Landespolizei, die ausdrücklich auch anonymen Beschwerden und Eingaben nachgehen kann. Auch die Korruptionsbeauftragtenstelle des Landes sichert bei Hinweisgebern Vertraulichkeit zu und geht auch anonymen Hinweisen nach. Ob und in welcher Form eine weitere Ombudsstelle zweckmäßig wäre, sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss prüfen.  

Hinsichtlich Punkt zwei Ihres Antrags, Rehabilitation von Frau Dr. Margit Herbst, maße ich mir kein Urteil an. So eindeutig, wie Sie diesen Fall als Paradebeispiel für verkanntes Whistleblowing apostrophieren, stellt sich der Sachverhalt für mich nicht dar.  

Unabhängig davon, ob die Vorwürfe bezüglich der Schlachtung BSE-verdächtiger Rinder wirklich stimmten – was aus heutiger Sicht als ungewiss gelten kann – ist die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung vom Landesarbeitsgericht bestätigt. Für eine weitere Befassung mit diesem Fall sehe ich keinen Raum, zumal sich schon 1998 und 2001 der Petitionsausschuss damit beschäftigt hat und jeweils zu dem Ergebnis kam, dass sich der Fall aus verfassungsrechtlichen Gründen einer weiteren Überprüfung durch den Landtag entzieht.

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