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Burkhard PetersPresseMeine Reden

Rede vom 20.03.2015: Liebe Bundesregierung, so nicht!

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 21 – Aufrüstung der Geheimdienste stoppen

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Die Ausschüsse zu den Snowden-Enthüllungen und der „NSU-Affäre“ haben ein problematisches Innenleben unserer Geheimdienste offenbart.

Der BND hat den massiven Eingriff von NSA und GCHQ in die Grundrechte aller Deutschen nicht nur nicht verhindert, sondern auch noch mit ihnen zusammengearbeitet und dabei geholfen, die eigenen Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren.

Auf die Vergangenheit und Gegenwart des deutschen Verfassungsschutzes näher einzugehen, würde hier den Rahmen sprengen. Festhalten kann man allerdings, angesichts der V-Leute-Problematik und den zahlreichen Beispielen rechtswidriger Aktionen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialistischen Untergrund:

Verfassungsschutzbehörden können aufgrund ihrer klandestinen Abschottung gelegentlich in die Gefahr geraten, das zu gefährden, was sie eigentlich schützen sollen: Die demokratische Rechtsordnung.

Über die Art und Weise, wie die Bundesregierung nun offenbar auf all das reagiert, kann man sich nur verwundert die Augen reiben. Nach einem Blick auf den Gesetzesentwurf „Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich Verfassungsschutz“ wird schnell klar, dass die Reform aus den vorliegenden Erkenntnissen völlig falsche Schlussfolgerungen zieht.

Die  Begründung des kürzlich veröffentlichten Gesetzesentwurfs verspricht, „die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden weiter zu verbessern“, die „IT-gestützte Analysefähigkeit auszubauen“, und den Verfassungsschutz „in die Zukunft auszurichten“ – So weit, so gut.

Begründet wird all dies damit, „extremistischen und terroristischen Bestrebungen effektiver entgegentreten zu können“.

Diese Begründung erscheint bereits recht schwammig, gemessen an der Eingriffstiefe der nachfolgenden Gesetzesänderungen. Mit diffusen Sicherheitsbedrohungen soll hier nichts weniger als die großflächige Breitbandüberwachung der Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben werden.

Ebenfalls völlig uferlos werden die Voraussetzungen zur Datenübermittlung des Geheimdienstes an die Polizei im Paragraph 19 VerfassungsschutzG des Entwurfs formuliert. Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht bereits Anmerkungen zur Bestimmtheit der Übermittlungskompetenz geäußert. Die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung seien angesichts eines erheblichen Grundrechtseingriffs nicht hinreichend klar geregelt. Mich würde interessieren, was die obersten Richter zu diesem neuen Entwurf sagen würden!

Durch die Ausweitung seines Aufgabenbereichs auf sogenannte „Cyber-Kriminalität“ soll der BND scheinbar zu einer international agierenden „Cyberpolizei“ umfunktioniert werden. Konkret sprechen wir über geplante Änderungen des „Artikel-10-Gesetzes“, das die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis durch Telekommunikationsüberwachung regelt.

Der BND hat in der Vergangenheit mit der Breitbandüberwachung gegen das Gesetz verstoßen – so u. a. der ehemalige Vorsitzende des BVerfG, Hans-Jürgen Papier. Jetzt soll es einen gesetzlichen Freibrief geben, massenhaft Daten aus dem Internet zu saugen und zu speichern.

Der Katalog der Taten, zu deren Verfolgung eine Überwachung durch den Geheimdienst zulässig sein soll, soll enorm vergrößert werden. Bereits zwecks Verfolgung auch geringfügiger Computervergehen (§§ 202a, 303a StGB) sollen Daten ausgespäht und gespeichert werden dürfen.

Wie das nun mit der Bekämpfung von Terror oder gar dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zusammenpasst, bleibt unklar. Würde der BND seinen neuen gesetzlichen Auftrag zum Schutz vor „Cyber-Gefahren“ ernst nehmen, müsste er im Übrigen konsequenterweise als erstes etwas gegen die Ausspionierung unseres kompletten Internet- und Telefonverkehrs durch die NSA unternehmen.

Angesichts der Überwachungsskandale geht dieser Gesetzesentwurf bereits vom Grundsatz her in eine völlig falsche Richtung. Die Bundesregierung betrachtet die Snowden-Enthüllungen offenbar als Machbarkeitsstudie, und nicht als Skandal. Die Institutionen Verfassungsschutz und BND müssen von Grund auf überdacht werden, wenigstens muss eine stärkere Kontrolle her, der Aufgabenbereich muss klar und schlank beschrieben werden. Doch was macht die Bundesregierung? Sie legalisiert stattdessen den massiven Rechtsbruch.

Liebe Bundesregierung, so nicht. Es gibt genügend gute Gründe, den Gesetzentwurf, sollte er denn so kommen, im Bundesrat abzulehnen.

Nach alledem nehmen wir den Antrag der Piratenfraktion gern zum Anlass, den Themenkomplex in Bezug auf mögliche Auswirkungen auf unser Landesamt für Verfassungsschutz im Innenausschuss zu erörtern.

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