Rede vom 20.03.2015: Von uns Grünen: ein uneingeschränktes Ja zum „Wahlalter 16“
Rede zu Protokoll:
TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Wahlalters
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
mit 16 auch bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden abstimmen zu dürfen, das macht Sinn. Das „Wahlalter 16“ bei Wahlen und Abstimmungen gleichzusetzen ist tatsächlich überfällig.
Das zeigen gerade die zwei zurzeit in Schleswig-Holstein laufenden Volksinitiativen besonders anschaulich. Den Prozess einer Volksinitiative zu begreifen, die zur Abstimmung gestellte Frage zu verstehen und sich mit Medien wie Fernsehen, Internet oder sogar der guten, alten Zeitung eine Meinung zu bilden – das können auch 16jährige.
„Soll ein Gottesbezug in die Landesverfassung?“ ist eine Frage, zu der auch Jugendliche eine Meinung haben. Wer skeptisch ist, dem empfehle ich einen Besuch bei einer Sitzung der Grünen Jugend.
Nach dem Gesetz sind Jugendliche bereits ab 14 Jahren in vollem Umfang religionsmündig. Da ist es nur recht und billig, dass sie mit 16 darüber abstimmen dürfen, ob es einen Gottesbezug in der Präambel unserer Verfassung geben sollte. Natürlich sind Präambel und Verfassung abstrakte Konstruktionen – aber es ist unsere Aufgabe, Politik verständlich zu machen!
Ich bin mir sicher, auch zu Schulnoten an Grundschulen haben 16jährige eine Meinung.
Wer 16 Jahre alt ist, ist zeitlich noch sehr dicht an dem Alter, in welchem man erstmalig die eventuell bittere, vielleicht aber auch motivierende Erfahrung einer Leistungsbenotung in der Schule gemacht hat.
Völlig unabhängig davon, wie man sich zu den Inhalten und Zielen der beiden laufenden Volksinitiativen persönlich positioniert, ist es daher gut und richtig, dass zukünftig auch junge Menschen ab 16 bei derartigen Initiativen ihre Stimme abgeben können. Es ist kein Geheimnis, dass ich gegen den Gottesbezug bin. Ich bin übrigens auch dafür, dass an den Schulen weniger zensiert werden kann, wenn die Schule dies wünscht.
Ich bin davon überzeugt, dass es unserer Demokratie gut tut, wenn sich junge Menschen bereits ab 16 zu derartigen Fragen auch mit ihrer Stimmabgabe einbringen können.
Wir werden immer älter. Wir sollten in einem Land, in welchem die älteren Menschen aus demographischen Gründen immer stärker das öffentliche Geschehen dominieren, auf die Stimmen der Jugendlichen nicht verzichten. Die Argumente, die unsere Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben in ihrer Rede zur Einführung des Wahlalters 16 im August 2012 hier im Plenum vorgetragen hat, gelten uneingeschränkt – erst recht für das Wahlalter 16 für Volksinitiativen. Jugendparlament, Schulklassen als Besuchergruppen, Model United Nations oder die Jugendwahl U18 - alles gute Beispiele dafür, dass man der Jugend von heute durchaus etwas zutrauen kann!
Meine sehr geehrte Damen und Herren,
von uns Grünen aus also ein uneingeschränktes Ja zum „Wahlalter 16“ auch bei Volksinitiativen und Volksabstimmungen.
Und wenn wir dann schon mal dabei sind, das Volksabstimmungsgesetz anzufassen, können wir gleich noch andere Punkte zur Verbesserung der direkten Demokratie in Schleswig Holstein im weiteren Verfahren erledigen.
Wir haben dazu im Koalitionsvertrag der Küstenkoalition im Mai 2012 vereinbart, die Volksinitiative noch volksnäher zu gestalten. Auch im Rahmen der letzten Verfassungsreform waren wir uns im Sonderausschuss fraktionsübergreifend einig, die Hürden für Volksinitiativen weiter herabzusetzen.
Die Zustimmungsquoren haben wir ja bereits in der Verfassung abgesenkt.
Zu diskutieren sind nach unserer Ansicht weitere Punkte.
Zum Beispiel:
- die Verlängerung von Eintragungsfristen,
- die Erweiterung der Orte, an denen Unterschriften gesammelt werden können - hin auf die Straße,
- die Erstellung von Alternativvorschlägen im laufenden Verfahren,
- die Möglichkeit für die Zusammenlegung von Abstimmungstag für den Volksentscheid mit einer Kommunal- oder Parlamentswahl.
Es wäre sehr wünschenswert, wenn wir diese Fragen anlässlich des vorliegenden Gesetzesentwurfes gleichzeitig erörtern und entscheiden könnten.
Ich freue mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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