zum inhalt
Links
  • gruene.de
  • gruene-jugend.de
StartseiteKontaktSitemapSucheImpressumDatenschutz
Burkhard Peters
Menü
  • Zur Person
    • Ämter und Ausschüsse
    • Transparenz
    • Meine Themen
    • Landesliste
  • Presse
    • Meine Reden
  • Veranstaltungen und Berichte
  • Aktuelles
  • Kontakt + Mein Team
Burkhard PetersPresseMeine Reden

Rede vom 19.03.2015: Es gibt keine Änderung der Beschlusslage

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 30A – Dringlichkeitsantrag Vorratsdatenspeicherung stoppen

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Wir befassen uns heute hier im Plenum bereits das 3. Mal mit der Vorratsdatenspeicherung. Bisher haben wir dazu klar ablehnende Beschlüsse gefasst. Ich kann es daher relativ kurz machen, weil auch heute keine Änderung an dieser Beschlusslage stattfinden wird.

Die Haltung der Grünen zur Vorratsdatenspeicherung ist in den Koalitionsvertrag mit aller Klarheit eingeflossen. Auch Kollege Stegner hat es im letzten Jahr in der Süddeutschen Zeitung wie immer treffend auf den Punkt gebracht: „Die Vorratsdatenspeicherung ist tot.“

Meine Damen und Herren,

solange der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht von seiner im April 2014 verkündeten Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung inhaltlich abrückt, werden alle Reanimierungsversuche an diesem Vorhaben scheitern. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Herren De Maiziere und Gabriel gelegentlich die Auferstehung dieses Wiedergängers der Innenpolitik beschwören.

Wenn man sich das EuGH-Urteil vom 08. April 2014 mit klarem Verstand durchliest, wird man feststellen, dass das Gericht mit zwei klaren Festlegungen der Vorratsdatenspeicherung den Garaus bereitet hat.

  1. Die anlasslose Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten  sämtlicher Bürgerinnen und Bürger ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Vertraulichkeitsgarantien für Berufsgeheimnisträger, also Ärzte, Psychiater, Rechtsanwälte und Notare, Seelsorger und Journalisten. Es wurde bislang noch kein gangbarer Weg aufgezeigt, wie eine technische und rechtliche Lösung gefunden werden kann, die Daten dieser Berufsgruppen – es sind hunderttausende Menschen – von der VDS auszunehmen.
  2. Die Anlasslosigkeit der Vorratsdatenspeicherung ist nach dem Europäischen Gerichtshof unverhältnismäßig und verletzt die Grundrechte auf Privatleben, auf Datenschutz und freie Meinungsäußerung. In dieser Hinsicht ist die Entscheidung völlig eindeutig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesen beiden Festlegungen ist jedoch das Wesensmerkmal und das Herzstück der Vorratsdatenspeicherung aufgehoben worden. Ohne Anlass, nur auf Vorrat, weil ja vielleicht mal was sein könnte, Telekommunikationsdaten sämtlicher Menschen im Staat zu speichern, das geht nicht! Es kommt auch nicht darauf an, ob für wenige Tage oder für 6 Monate. Die Ablehnung ist kategorisch.

Konsequenter Weise haben auf dieser Grundlage in diesem Monat in zwei europäischen Staaten Verfassungsgerichte die Vorratsdatenspeicherung verboten und zwar in den Niederlanden und in Bulgarien.

Und aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag auch heute aus ganzem Herzen zustimmen. Solange Grüne an einer Regierung in Schleswig-Holstein beteiligt sein werden, wird die Haltung dieses Bundeslandes in dieser Frage auch dem Bund gegenüber immer klar und eindeutig ablehnend sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

zurück