Rede vom 18.03.2015: Die CDU öffnet der Irrationalität Tor und Tür!
Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 13 + 30 – Wohnungseinbruchsdiebstahl und Gewährleistung der Sicherheit
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Liebe CDU-Fraktion,
Ihr innenpolitisches Profilierungsstreben nimmt skurrile Züge an. Jetzt suchen Sie Ihr Heil schon bei der Stammtischpolitik der CSU nach dem Motto „Von Bayern lernen, heißt siegen lernen!“ - diese Maxime gehört in Fußballstadien - nicht ins Plenum. Was dabei herauskommt, dazu sagen die Bajuwaren: „dös ist oan rechter Schmarrn!“
Bayerns Vorschlag ist reine Symbolpolitik. Wer immer noch glaubt, durch Strafverschärfung abschreckende Wirkung zu erzielen, hat von Kriminalwissenschaft nichts verstanden. In den Bundesstaaten der USA, wo die Todesstrafe noch vollstreckt wird, wird deutlich mehr gemordet, totgeschlagen und vergewaltigt als in Deutschland.
Meine Damen und Herren, es gibt keinerlei empirischen Beleg für einen Zusammenhang zwischen dem Strafrahmen im Gesetzbuch und der Kriminalitätsrate in einer Gesellschaft. Keine EinbrecherIn wird sich abhalten lassen, nur weil der minder schwere Fall aus dem Gesetz gestrichen wurde.
Mit der geplanten Streichung markieren Sie am Stammtisch den starken Max. "Für die Opfer", sagte Bayerns Justizminister Bausback (CSU) der "Welt", "ist so etwas niemals 'minder schwer'." Das mag stimmen, Sie manövrieren sich aber in einen handfesten juristischen Wertungswiderspruch. Den minder schweren Fall gibt es nämlich nicht nur beim Einbruchsdiebstahl.
Nur beispielhaft sei Misshandlung von Schutzbefohlenen, Raub und Freiheitsberaubung mit Todesfolge genannt. Trotz des ähnlichen Strafrahmens wie beim Wohnungseinbruch gibt es dort einen minder schweren Fall, an dem auch Bayern nicht rüttelt. Sogar beim Totschlag gibt es einen minder schweren Fall.
Das ist doch narrisch, liebe CDU: Für WohnungseinbrecherInnen gibt es keinen minder schweren Fall, bei Totschlag aber schon? Das ist Populismus pur!
Auf ähnlich dürftigem Fundament beruht Ihr Vorschlag, den Wohnungseinbruch in den Katalog von Paragraf 100 a Strafprozessordnung (StPO) aufzunehmen. So soll die Möglichkeit der Telefonüberwachung für die Polizei eröffnet werden.
Bei genauerer Betrachtung eine unsinnige Scheinmaßnahme: Bandendiebstahl steht bereits im Katalog des Paragrafen 100 a StPO. Somit ist in Fällen, in denen Banden Einbrüche begehen und dazu untereinander telefonieren, die Möglichkeit der Überwachung bereits gegeben.
Wir halten erneut fest: blinder Aktionismus.
Meine Damen und Herren, statt Stammtischgerede bleiben wir lieber bei den Maßnahmen gegen den Wohnungseinbruch, die Innenminister Studt in der vorletzten Landtagssitzung ausführlich vorgestellt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie öffnen der Irrationalität Tor und Tür!
Die Veröffentlichung der jüngsten polizeilichen Kriminalstatistik entsprach wohl so gar nicht der CDU-Erwartung, dass das Land in Kriminalität und Chaos unter der Küstenkoalition versinkt. „Egal“, dachte der Sprecher des Landesfachausschusses Innenpolitik, und sprach allen Ernstes von der „großen Lücke zwischen erfasster und gefühlter Kriminalität“. Wo kommen wir denn hin, wenn auf einmal gefühlte Angst vor Kriminalität zum Maßstab unserer Politik wird?!
Genau auf dieser Linie liegt auch Ihr zweiter Antrag. Munter schwadronieren Sie vom „Empfinden der Menschen im Lande“ anstatt Sachargumente zu liefern.
Ja, wo leben wir denn? Erst erzeugen Sie mit Ihrer Kampagne gezielt ein Klima der Angst. Und anschließend präsentieren sie sich wahlkampfwirksam als Retter der bedrohten Menschen. Das ist ebenso durchschaubar wie gefährlich.
Für uns Grüne gilt: Mehr Sicherheit kann sinnvollerweise nur auf der sozialpolitischen Ebene erreicht werden. Statt härtere Bestrafungen zu fordern oder nach immer mehr Polizei zu rufen, sollte man grundsätzlich die Ursachen für Eigentums- und Vermögensdelikte in den Fokus rücken. Vieles spricht dafür, dass die seit Jahren wachsende Einkommens- und Vermögensungleichheit dabei eine gewichtige Rolle spielt.
In keinem anderen EU-Land ist das Vermögen so ungleich verteilt wie in Deutschland. Die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung besitzen über ein Viertel des Gesamtvermögens, die ärmere Hälfte der Bevölkerung dagegen nur zirka 1 Prozent. Mindestens 12,5 Mio. Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze. Diese Schere geht immer drastischer auseinander. Noch dramatischer ist das Vermögensgefälle zwischen den EU-Ländern, was ja gerade bei den grenzüberschreitend operierenden Tätergruppen eine Rolle spielen dürfte.
Hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte eine moderne Sicherheitspolitik ansetzen, bevor wir zu so populistischen Maßnahmen greifen, wie von Ihnen vorgeschlagen. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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