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Burkhard Peters
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Burkhard PetersPresseMeine Reden

Rede vom 19.02.2015: Einmal mehr stellt sich uns die Frage, für wen eigentlich die Unschuldsvermutung gilt

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 16A – Verhältnis der Judikative zur Exekutive

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

herzlichen Dank für den klärenden Bericht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich ist die Ebene der Rechtsprechung von der Sphäre der Politik zu trennen. Die Gewaltenteilung verbietet es, dass die Politik auf die Rechtsprechung Einfluss nimmt. 

Ich möchte dazu an einen Fall aus dem Jahr 2011 erinnern. Eine unliebsame Entscheidung einer Richterin veranlasste den damaligen Innenminister dazu, sich mit Brief und Siegel des Ministeriums an die Richterin zu schreiben. 

Im Gegenzug hat sich Justiz nicht in die politische Willensbildung in den Parlamenten oder in das Regierungshandeln einzumischen. Aber nicht nur in diesem Fall hat sich Justiz zu politischen Fragen dezidiert geäußert.

Herr Professor Papier hat beispielsweise als Präsident des Bundesverfassungsgerichts deutlich vor dem „Super-Gau“ des Datenschutzes  gewarnt, eine maßvolle Verlängerung der Wahlperiode des Bundestags auf fünf Jahre vorgeschlagen und sich gegen Volksentscheide auf Bundesebene ausgesprochen.

Ich kann mich nicht erinnern, dass wegen dieser politischen Äußerung aus dem Amt heraus jemand seinen Rücktritt gefordert hätte.

Eine weitere Bemerkung möchte ich mir zu dem Verweis auf den Fall aus den 80ern erlauben, in dem sich Richter öffentlich gegen Raketenstationierung ausgesprochen hatten.

Der Fall ist bislang in einem Punkt unvollständig erzählt: Die getadelten Richter wehrten sich gerichtlich gegen die Ermahnung. Auch in der Öffentlichkeit kritisierten einige, die sich auch jetzt besonders hervortun, lauthals den Tadel. Die Richter hätten nur in „zulässiger Weise“ ihr Recht auf Meinungsfreiheit geltend gemacht. Diese Pointe scheint mir zur Betrachtung durchaus nützlich.

Im Vergleich zu dem damaligen Fall gibt es aber einen viel wichtigeren Unterschied: Diesmal wurde gar nichts veröffentlicht. Ich sage es in aller Deutlichkeit - und ohne den in Rede stehenden Personen nahe treten zu wollen: Auch Juristinnen und Juristen haben mal eine dumme Idee. Es ist in diesem Fall bei der Idee geblieben.

Jetzt, wo der Vorfall in die Öffentlichkeit lanciert wurde, hat die Vorprüfung eines Disziplinarverfahrens einen einzigen Zweck: Die Dinge zugunsten der Betroffenen klarzustellen.

Viele der angesprochenen Richterinnen und Richter haben es im Übrigen vorgezogen, der Bitte der Beteiligung an der Solidaritätserklärung nicht nachzukommen. Dies belegt, dass in der schleswig-holsteinischen Justiz das erforderliche Gespür für die Wahrung der Grenzen zwischen Politik und Justiz durchaus vorhanden ist. Den Aufschrei hier im Hause und in der Presse kann ich daher nicht nachvollziehen. Hat dieses Land keine wichtigeren Probleme?

Einmal mehr stellt sich uns die Frage, für wen eigentlich die Unschuldsvermutung gilt? Gilt diese auch für Richterinnen und Richter?

Unter externer unabhängiger Begutachtung wird nun festgestellt, ob es einen Anlass für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gibt. Auch insoweit ist Politik also gut beraten, sich  mit Urteilen, gar Vorverurteilungen äußerst zurückzuhalten. Denn auch dies steht dem Gewaltenteilungsprinzip entgegen.

Ausgangspunkt ist und bleibt die unsäglich skandalisierende und unsachliche Kampagne der Opposition gegen die Justizministerin. Angesichts der eindeutig grenzüberschreitenden Kesseljagd gegen die Hausspitze des Justizministeriums können wir Grünen es sehr gut nachvollziehen, dass bei Richterinnen und Richtern im Lande das Gefühl entstand, man müsse sich klarstellend vor die Justizministerin und ihr Haus stellen.

Dies zeigt, dass in der schleswig-holsteinischen Justiz ein Gespür tief verwurzelt ist, welches der Opposition in diesem Haus erkennbar abhandengekommen ist: Das Gefühl für Fairness! Dafür können wir nur dankbar sein.

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