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Rede vom 19.02.14: Anpassung an die anderen Landesbeauftragten

Es gilt das gesprochene Wort!

Zu TOP 6 – Gesetzentwurf zum Schutz personenbezogener Informationen sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Anpassung an die anderen Landesbeauftragten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren.

Den vorliegenden Gesetzesentwurf als „Lex Weichert“  zu bezeichnen, verfehlt das eigentliche Ziel.

Für den Datenschutzbeauftragten des Landes soll nach der Gesetzesänderung gelten, was für den Flüchtlingsbeauftragten, den Behindertenbeauftragten und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten schon längst gilt: Sie werden jeweils für 6 Jahre gewählt und eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

Eine sachliche Notwendigkeit für diese Differenzierung ist nach meiner Überzeugung nicht gegeben.

Ein Blick auf andere Bundesländer und auf Europa  zeigt, dass in 3 Bundesländern nur eine Amtszeit möglich ist. In 6 Bundesländern und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine einmalige Wiederwahl möglich. In 5 Bundesländern (NRW, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen) und bei der Stelle der oder des Europäischen Datenschutzbeauftragten ist eine Wiederwahl jedoch unbeschränkt möglich.

Diese Vielfältigkeit belegt, dass der oft beschworene Gesichtspunkt der Unabhängigkeit keineswegs eine Begrenzung der Amtszeit zwingend erforderlich macht.

Auch ein Blick auf den gegenwärtigen Amtsinhaber zeigt: die Befürchtung, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sei gefährdet, weil dieser sich ‚lieb Kind‘ machen müsse, um wiedergewählt zu werden, ist geradezu abwegig. In seinem Kampf für mehr Datenschutz und Privatsphäre ist Thilo Weichert bislang in keiner Weise dadurch aufgefallen, nicht anecken zu wollen oder anderen nach dem Mund zu reden. Im Gegenteil: er tritt deutschlandweit  als einer der kantigsten und profiliertesten Datenschützer auf.

Auch die anderen Beauftragten in Schleswig-Holstein sind - jede oder jeder in ihrem Gebiet - mutige und oft unbequeme Streiterinnen und Streiter für die Belange der ihnen anvertrauten Interessengruppen. Oder wollen Sie behaupten, Frau Wille, Herr Hase oder Herr Schmidt würden ihr Auftreten weichspülen, nur weil eine Wiederwahl ansteht?

Bei der heutigen Abstimmung  geht es aber auch deswegen nicht um eine „Lex Weichert“, weil mit der Änderung des Gesetzes überhaupt nicht festgelegt werden soll, dass es zu einer erneuten Wahl von Thilo Weichert kommt.

Denn die Koalition hat im Vorfeld der heutigen Debatte klar zum Ausdruck gebracht, dass sie einem offeneren und transparenteren Wahlverfahren durchaus aufgeschlossen gegenübersteht. Der vorliegende Gesetzesantrag der Piraten geht durchaus  in die richtige Richtung. Unter diesem Aspekt geht es bei der heutigen Entscheidung lediglich darum, dem bisherigen Amtsinhaber die Möglichkeit zu eröffnen, sich in der Konkurrenz zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern ebenfalls um die Stelle bewerben zu können.

Dass Thilo Weichert diese Chance erhält ist nach meiner Überzeugung aus übergeordneten politischen Gründen zu befürworten. Bekanntlich wurde durch die Große Koalition mit Frau Andrea Voßhoff eine Bundesdatenschutzbeauftragte gewählt, die – zurückhaltend formuliert – bislang nicht als engagierte Streiterin für die Belange des Datenschutzes aufgefallen ist. Im Gegenteil, ihre positive Positionierung zur Vorratsdatenspeicherung offenbart eine eigenwillige Definition des Datenschutzes: es geht ihr anscheinend darum, die Daten vor den Bürgerinnen und Bürgern zu schützen und nicht umgekehrt.

Vor diesem Hintergrund könnte und sollte Thilo Weichert wenigstens die Chance erhalten, als schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter mit einem in ganz Deutschland und Europa ausgezeichneten Ruf ein Gegengewicht zur Misere des Bundesdatenschutzes darzustellen. Wie wenig auf Bundesebene der Datenschutz gilt, erkennt man u.a. daran, dass es der alten und neuen Kanzlerin Merkel gelang, den Durchbruch zu einer europäischen Datenschutzrichtlinie in Europa zu blockieren. Auch ihr Agieren bei dem größten Datenschutzskandal unserer Zeit - Schlagwort NSA und PRISM - den sie und ihr Kanzleramtsminister abwechselnd als unproblematisch oder für beendet erklärte, ist unglücklich bis unsäglich.

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch folgendes Zitat: „Die Kompetenz des Datenschutzzentrums unter Führung von Dr. Thilo Weichert ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Ich fordere die anderen Fraktionen des Landtages auf, sich ebenfalls für seine Widerwahl stark zu machen. Das Land kann es sich nicht leisten, in entscheidenden Bereichen weitere kompetente Ansprechpartner zu verlieren, die bundesweit über ein herausragendes Renommee verfügen“.

Wer hat´s gesagt?

Richtig, unser allseits geschätzter Kollege Wolfgang Kubicki, allerdings am 31. März 2009.

Ich sehe nicht, dass seine Forderung nicht mehr aktuell ist.

Vielen Dank

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