Rede vom 20.06.13 zum Thema: Polizei in der Fläche
Es gilt das gesprochene Wort.
TOP 21 – Polizei in der Fläche. Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Ein sicherheitspolitischer Fensterantrag
Wir wissen aus der Antwort der Landesregierung vom 02.05.2013 auf die kleine Anfrage der Kolleginnen Damerow und Nicolaisen über die Anzahl und den weiteren Bestand der kleinen Polizeidienststellen im Land folgendes: Es gibt in Schleswig-Holstein derzeit 128 Reviere mit fünf oder weniger BeamtInnen. Bei 20 betroffenen Stationen handelt es sich um Ein-Mann-Station bzw. Ein-Frau-Station.
Bei acht Stationen versehen nur zwei BeamtInnen den Dienst. Zehn Stationen sind von drei PolizistInnen besetzt. Bei 45 von den 128 Stationen gibt es Pläne bzw. Beschlüsse für eine Schließung oder Zusammenlegung. Einen konkreten Zeitpunkt für Schließung oder Zusammenlegung gibt es bereits für zehn Standorte, bei 35 Stationen läuft die Diskussion noch und soll mit Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2014 abgeschlossen werden. Soweit die Zahlen.
Wo ist das Problem? Der Antrag der CDU-Fraktion suggeriert, dass die derzeitige Landesregierung die Menschen auf dem Lande ohne Schutz und Hilfe dem Zugriff der Kriminellen ausliefern will. Nach dem Rasenmäherprinzip soll ohne Augenmaß und Beteiligung der betroffenen Kommunen ein Kahlschlag für die dörfliche Sicherheit geplant sein.
Diese Darstellung geht in allen Punkten an den Realitäten vorbei:
- 83 Klein- und Kleinststationen im Ländlichen Raum bleiben bestehen. Davon 22 mit ein- und zweifacher Besatzung. Rasenmäher sieht anders aus.
- Die Schließung bzw. Zusammenlegung von 45 Kleinststationen ist Bestandteil der bereits von Klaus Schlie als Innenminister auf den Weg gebrachten Organisationsleitlinie für die Polizei. Andreas Breitner setzt im Wesentlichen nur das um, was bereits in der 17. Wahlperiode unter einem CDU-Innenminister auf den Weg gebracht wurde.
- Die Erhaltung einer Polizeistation in einem Dorf ist kein Selbstzweck. Die konkrete Sicherheitslage und Kriminalitätsbelastung vor Ort muss letztlich darüber entscheiden, ob eine Mini-Station mit unverhältnismäßig hohen Kosten aufrecht erhalten bleibt oder nicht.
Die Fallzahlen sind entscheidend. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der demographische Wandel auf dem platten Land in zweierlei Hinsicht berücksichtigt werden muss. Zum einen nimmt die Bevölkerung auf dem Lande in vielen Regionen immer mehr ab, zum anderen wird sie im Durchschnitt immer älter.
Aus der Kriminalitätsforschung wissen wir aber, dass die kriminogensten Bevölkerungsgruppen jung, wenig gebildet und vor allem städtisch angesiedelt sind. Der seit Jahren zu konstatierende Rückgang in den meisten Kriminalitätserscheinungsformen betrifft daher die Landbevölkerung überwiegend positiv. Dort, wo es gravierende Zuwächse gibt, z.B. bei der Computerkriminalität, nutzt der Dorf-Sheriff überhaupt nichts. Hier ist die spezialisierte Kripo in der städtischen Polizeistation gefragt.
- Sehr kleine Polizeistationen sind ineffektiv und auch unter Sicherheitsaspekten nicht erstrebenswert. Denn sie können tagsüber überhaupt keine verlässlichen Öffnungszeiten anbieten und sind somit im Falle eines Falles nicht Ansprechstelle für die Bevölkerung. Die immer wichtiger werdende Eigensicherung erfordert darüber hinaus, dass eine personell stärker ausgestattet Dienststelle für die Zwei-Mannstreife sorgen kann bei gleichzeitiger Dauerbesetzung der Station selbst.
- Der laufende Umstrukturierungsprozess findet unter intensiver Beteiligung der betroffenen Kommunalverwaltungen statt. Ich sehe keine Anhaltspunkte für die im Antrag enthaltene Unterstellung, der gebotene Dialog mit der kommunalen Ebene würde bei der Umstrukturierung der Polizei unterbleiben.
Sehr geehrte Frau Kollegin Damerow. Ihr Antrag ist gänzlich unsubstantiiert. Er ist das Paradebeispiel für einen sicherheitspolitischen Fensterantrag. Er simuliert Aktivität im Interesse der Sache, bedient aber nur Vorurteile und schürt unbegründete Unsicherheitsgefühle in der Bevölkerung. Wir werden daher Ihren Antrag ablehnen.