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Burkhard PetersPresse

Finaler Änderungsantrag zur Reform des Polizeirechts - ein Kompromiss mit Bauchschmerzen

Mir ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit den klaren und restriktiven Leitplanken für den Einsatz von V-Leuten eine konkrete Forderung aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur „Rocker-Affäre" umsetzen konnten. Die Unkenrufe, der PUA koste nur Zeit und Geld, verhallen also ins Leere.

Für die LBGTIQ-Community konnten wir Rechte verankern, genauso wie für Berufsgeheimnisträger*innen. Außerdem haben wir scharfe Grenzen und Hürden für den Body-Cam Einsatz auf privatem Grund und Boden sowie den Einsatz von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten gesetzt. Die Wunschliste der Polizeigewerkschaften war noch länger. Quellen-TKÜ und Vorratsdatenspeicherung war mit uns nicht zu machen.

Das mag für einige nach zu wenig klingen, aber wenn am Ende nicht alle ein wenig Bauchschmerzen haben, war es kein guter Kompromiss."

 

Aminata Touré, Grünes Mitglied im Innenausschuss, ergänzt:

„Als Koalition haben wir uns darauf verständigt, einen ganzheitlichen antirassistischen Politikansatz zu vertreten. Deshalb ist uns Grünen immens wichtig gewesen, dass bei Identitätsfeststellungen kein Racial Profiling stattfinden darf. Ein gutes Polizeigesetz stärkt nämlich auch die Bürger*innenrechte. Das ist mit der Formulierung „Die Auswahl der von der Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Identitätsfeststellung gerechtfertigten Grund ist unzulässig." gelungen.

Außerdem haben wir erreicht, dass Gewalttäter*innen bis zu vier Wochen aus der Wohnung verwiesen werden können. Das schafft für die von Gewalt betroffene Person genügend Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten oder einen Frauenhausplatz zu organisieren. Das ist eine wichtige Maßnahme gegen häusliche Gewalt."

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